BVL veröffentlicht Ergebnisse der Operation OPSON X gegen Lebensmittelbetrug bei Fleischerzeugnissen und Honig
Bei der diesjährigen OPSON-Operation haben die deutschen Behörden in Einzelfällen nichtzutreffende Angaben bei Fleischerzeugnissen in Bezug auf die deklarierte Tierart festgestellt.
Bei Honig konnten ebenfalls vereinzelt Verfälschungen durch den Zusatz von Fremdzuckern nachgewiesen werden. Dies teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute in Berlin mit.
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m Rahmen der von Europol und INTERPOL koordinierten Operation OPSON X verfolgten mehrere europäische Staaten gemeinsam etwaige Betrugsfälle. So nahmen die deutschen Lebensmittelüberwachungsbehörden an einer europaweiten Schwerpunktaktion zur Überprüfung von importiertem Honig teil.
Bei drei der insgesamt 73 untersuchten Honige (4 %) wurde dabei Fremdzucker nachgewiesen. Die Proben wurden bei der Einfuhr, bei Importeuren, bei Abfüllern sowie im Handel entnommen.
In einer zusätzlichen nationalen Aktion wurde der Schwerpunkt auf die Untersuchung unterschiedlicher Fleischerzeugnisse im Hinblick auf die deklarierte Tierart gelegt. Bei sieben der insgesamt 264 Proben (3 %) wurden nichtzutreffende Angaben bei der Tierart nachgewiesen.
Die Behörden führten Kontrollen im Groß- und Einzelhandel, bei Hersteller- und Verarbeitungsbetrieben sowie in der Gastronomie durch und nahmen Proben von Wildfleischprodukten, Fertigfleischerzeugnissen sowie Verarbeitungsfleisch.