Von AI-H5N2-Viren betroffener Geflügelbestand in Mecklenburg-Vorpommern wird getötet
(12.11.2010) Nach intensiver Abklärung aller lebensmittelrechtlichen und tierseuchenrechtlichen Bestimmungen hat der Landkreis Parchim am 12.11.2010 in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz entschieden, den von niedrig pathogenen AI-Viren betroffenen Geflügelbestand vor Ort zu töten. Dabei handelt es sich um ca. 17.000 Enten und Gänse.
"Das nachgewiesene Virus vom Typ H5N2 wurde als niedrig pathogen (wenig bis nicht krankmachend) eingestuft. Auch wies das Geflügel keine Anzeichen von Krankheiten auf .
Dennoch hat der Landkreis die Tötung im Bestand und die schadlose Beseitigung angeordnet, um eine weitere Verbreitung des Virus auf andere Tierbestände zu verhindern. Influenzaviren haben die Eigenschaft, sich von niedrig pathogen zu hoch pathogen zu entwickeln. Und genau darin liegt die Gefahr", erläutert Landestierärztin Dr. Maria Dayen.
Die Tötung wird ein Spezialunternehmen vornehmen. Dem Landwirt wird der aktuelle Wert des Geflügels aus der Tierseuchenkasse erstattet.
An der Kotenerstattung der Tierseuchenkasse ist das Land zu 50 % beteiligt. Die Entsorgungskosten trägt der Landkreis. Nach Reinigung und Desinfektion der Ställe und Einhaltung einer Wartezeit von 21 Tagen, kann der Tierhalter wieder Tiere einstallen.
Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus lobt das umsichtige und schnelle Handeln der zuständigen Behörden. Gleichzeitig appelliert er an alle Geflügelhalter die Bestände regelmäßig zu kontrollieren und einen intensiven Kontakt zum Bestandstierarzt zu pflegen.
"Sofern sich in nächster Zeit keine weiteren Virusnachweise ergeben, besteht für weitergehende Vorsichtsmaßnahmen keine Notwendigkeit, betont Minister Dr. Backhaus.