Auflagen für gewerbliche Tierhaltungsanlagen

(04.05.2013) Der Bau großer gewerblicher Tierhaltungsanlagen wird an weitere Auflagen geknüpft und Kommunen erhalten ein größeres Mitspracherecht. Das sieht die Novelle des Baugesetzbuchs vor, die der Deutsche Bundestag am 25. April 2013 beschlossen hat.

Gewerbliche Tierhaltungsanlagen im Außenbereich sind künftig nicht mehr privilegiert, wenn für sie eine standortbezogene Vorprüfung der Umweltverträglichkeit nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.

Das sind z. B. Ställe ab 15.000 Hennen oder 1.500 Schweinen. Künftig benötigen diese Bauvorhaben einen Bebauungsplan oder einen Vorhaben- und Erschließungsplan. Den Kommunen werden damit mehr Steuerungsmöglichkeiten bei der Ansiedlung gewerblicher Tierhaltungsanlagen eingeräumt. 

Landwirtschaftliche Tierhalter, die mehr als die Hälfte des benötigten Futters auf eigenen Flächen produzieren können, bleiben auch zukünftig privilegiert, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium mit. Damit werde das Leitbild einer Landwirtschaft, bei der bäuerliche Familienbetriebe im Mittelpunkt stehen, bekräftigt, heißt es in einer Pressemitteilung. 

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (INS) befürchtet dagegen, dass gerade wachstumswillige Familienbetriebe behindert werden und künftig in der Veredlung nur noch flächenstarke Betriebe wachsen könnten. Im massiven Wettbewerb sei es für kleinere Betriebe kaum möglich, zu erschwinglichen Preisen an zusätzliche Flächen zu kommen. 

Die Novelle des Baugesetzbuchs sieht außerdem vor, dass bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen besonders begründet werden muss.

Ziel ist es, den Flächenverbrauch zu verringern und in die Prüfung alle Möglichkeiten der Innenentwicklung einzubeziehen. Flächen, die für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignet sind, sollen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen geschont werden. Brachflächen, Gebäude-Leerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten sollen bevorzugt genutzt werden, um den Flächenverbrauch von derzeit täglich rund 74 Hektar zu reduzieren.

Renate Kessen, www.aid.de




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