Vereine und Politiker setzen sich für Assistenzhund-Gesetz ein

(05.06.2019) Braucht Deutschland ein Assistenzhund-Gesetz? Zur Diskussion dieser Frage lud die Bundestagsabgeordnete Anette Kramme (SPD) den Verein Hunde für Handicaps in die Räume des Bundestags ein. Die nächsten Schritte zu einer Gesetzesvorlage sollen noch in dieser Legislaturperiode folgen.

Der Golden Retriever Mars ist ein Profi an der Waschmaschine. Auf das Kommando seiner Besitzerin Jasmin Stoiber holt der Rüde nasse Socken aus der Trommel, händigt sie seiner Besitzerin zum Aufhängen aus und hängt sie später wieder ab.

Von den Fähigkeiten des ausgebildeten Assistenzhundes konnten sich rund 100 Gäste der Diskussionsveranstaltung „Inklusion durch Assistenzhunde – brauchen wir ein Assistenz-hund-Gesetz?“ in einer praktischen Vorführung mit eigenen Augen überzeugen.


Rund 100 Gäste diskutieren auf Einladung der Bundestagsabgeordneten Anette Kramme und des Vereins Hunde für Handicaps.

Zu der Veranstaltung hatten Anette Kramme, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bun-desminister für Arbeit und Soziales, und Kerstin Tack, Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales, in ihrer Funktion als Bundestagsabgeordnete geladen.

Unter den rund 100 Gästen und Diskussionsteilnehmern waren weitere Bundestagsabgeordnete sowie andere Vereine, die Assistenzhunde ausbilden, unter anderem der Verein VITA-Assistenzhunde e.V. mit seiner Schirmherrin Dunja Hayali.

„Ja, wir brauchen ein Assistenzhund-Gesetz!“

Ziel war, die Frage zu klären, ob und wie ein Assistenzhund-Gesetz in Deutschland etabliert werden solle und könne. „Das Ergebnis unseres Treffens war eindeutig: Ja, wir brauchen ein solches Gesetz!“, schlussfolgert Kramme. „Nur mit einer gesetzlichen Grundlage können endlich die notwendigen Standards und Definitionen zum Wohl von Mensch und Tier geregelt werden.“


Sabine Häcker (2.v.r.), Vorsitzende von Hunde für Handicaps, und vier Vereinsmitglieder zeigten, mit welchen Assistenzleistungen ihre Hunde sie im Alltag unterstützen.

Der nächste Schritt zum Gesetzesvorschlag soll ein Arbeitstreffen auf Einladung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sein. Dabei sollen sich Politiker und Betroffene an einen Tisch setzen und diskutieren, welche Fragen das Gesetz abdecken und bei welchen Punkten man sich an Gesetzen im Ausland – beispielsweise in Österreich oder Katalonien – orientieren könnte. 

Bislang gibt es in Deutschland keine rechtliche Regelung, die die notwendige Ausbildung von Assistenzhunden und die Rechte von Halterinnen und Haltern von Assistenzhunden klärt. Beim Blindenführhund ist das anders: Er ist als medizinisches Hilfsmittel für hochgradig seh-behinderte und blinde Menschen anerkannt. Deshalb werden die Kosten seiner Ausbildung und seines Unterhalts von gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.

„Ein Assistenzhund gleicht die Folgen einer Behinderung aus“

Wie wichtig ein Assistenzhund auch für Menschen mit anderen Behinderungen oder chronischen Krankheiten sein kann, das wurde bei der Vorführung in den Räumen des Bundestags deutlich.

Neben dem Golden Retriever Mars durften drei weitere Vierbeiner von Hunde für Handicaps zeigen, mit welchen kreativen Assistenzleistungen sie ihre Hundehalter im Alltag unterstützen.

„Ob Schnürsenkel binden, Münzen aufheben oder Schalter drücken: Unsere Vorführung hat eindrücklich klar gemacht, dass ein gut trainierter Assistenzhund seinen Menschen genau dort unterstützen kann, wo durch eine Behinderung oder chronische Erkrankung Assistenzbedarf entsteht“, sagt Sabine Häcker, Vorstandsmitglied von Hunde für Handicaps und Trägerin des Bundesverdienstkreuzes, das sie 2015 stellvertretend für den ganzen Verein angenommen hat.

„Deshalb wünschen wir uns sehr, dass Assistenzhundhalterinnen und Assistenzhundhalter für ihre vierbeinigen Assistenten endlich die Rechte erhalten, die sie verdienen.“





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