Apfelschnecken dürfen nicht mehr in Umlauf gebracht werden
(24.01.2013) Eine Anfrage des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) beim Pflanzenschutzreferat des Bundeslandwirtschaftsministeriums hat ergeben, dass bereits nach derzeitiger Rechtslage die Verbreitung von Apfelschnecken der Gattung Pomacea verboten ist.
Die Tiere dürfen weder verkauft noch verschenkt werden. Ein bereits vorliegender Verordnungsentwurf soll um entsprechende Bestimmungen ergänzt und in Kürze dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Apfelschnecke der Gattung Pomacea canaliculata
Diese Verordnung wird dann der im Tierschutzgesetz geforderte "vernünftige Grund" für das Töten aller Exemplare der fraglichen Arten sein, die beim jeweiligen Halter nicht mehr tierschutzgerecht gehalten werden können.
Sobald diese Verordnung in Kraft getreten sein wird, dürfen und müssen die Schnecken getötet werden.
Aufgrund tierschutzethischer Erwägungen empfiehlt der ZZF, die Vermehrung der fraglichen Arten ab sofort einzuschränken oder möglichst ganz zu unterbinden.
Wegen der besonderen Fortpflanzungsbiologie von Schnecken wird das nur möglich sein, indem die Schnecken einzeln auf verschiedene Aquarien verteilt werden. Wo das machbar ist, sollte dies unverzüglich umgesetzt werden.
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