Erstmals Zahlen über die Antibiotika-Abgabe in der Tiermedizin erfasst
Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) als „kritisch“ eingestuften Antibiotika wie Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation werden in der Tiermedizin eher selten eingesetzt.
Der Focus der Antibiotikaabgabe im Veterinärbereich betrifft eindeutig ältere Wirkstoffe. Dies ergab eine erste Auswertung der erstmals im Jahr 2011 erhobenen Daten, die dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zur Verfügung gestellt wurden.
Insgesamt sind im Jahr 2011 rund 1.734 Tonnen Antibiotika von Pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte in Deutschland abgegeben worden. Den Schwerpunkt bildeten Tetrazycline mit etwa 576 Tonnen und Aminopenicilline mit etwa 505 Tonnen. Des Weiteren wurden rund 8,0 Tonnen Fluorchinolone und rund 3,8 Tonnen Cephalosporine der 3. und 4. Generation abgegeben.
Resistenzen gegen Antibiotika entwickeln sich sowohl in der Human- wie auch in der Tiermedizin. Die Verwendung von Wirkstoffen aus der Gruppe der Fluorchinolone und der Cephalosporine der 3. und 4. Generation zur Behandlung von durch Bakterien verursachten Erkrankungen beim Tier wird allgemein als sehr kritisch eingestuft, da diese Wirkstoffe als „Reserveantibiotika“ für die Humanmedizin von großer Bedeutung sind.
Um mögliche Zusammenhänge zwischen der Menge der eingesetzten Antibiotika und den Entwicklungstendenzen von Resistenzen zu erkennen, ist es erforderlich, die angewendete Menge an Antibiotika in Beziehung mit den auftretenden Resistenzen bei bestimmten Bakterien zu setzen.
Um dieser Forderung gerecht werden zu können, wurde durch die DIMDI-Arzneimittelverordnung (DIMDI-AMV) vom 24. Februar 2010 festgelegt, wie die Erfassung der Gesamtmenge der abgegebenen Stoffe mit mikrobieller Wirkung an Tierärzte in Deutschland durch das DIMDI jährlich zu erfolgen hat. Erstmals ist dies nun für das Jahr 2011 erfolgt.
Die Abgabemengenerfassung allein erlaubt es nicht, eine direkte Verbindung zwischen den ermittelten Abgabemengen und der Behandlungshäufigkeit einzelner Tierarten herzustellen.
In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Zulassung von Tierarzneimitteln zuständig. Das BVL beurteilt die vom Antragsteller eingereichten Unterlagen, mit denen die Eigenschaften des neuen Arzneimittels nach bestimmten Kriterien nachgewiesen werden müssen, die im Arzneimittelgesetz (AMG) festgelegt sind.
Um die Wirksamkeit und Verträglichkeit zu belegen und mögliche Nebenwirkungen in der Gebrauchsinformation beschreiben zu können, müssen die Indikation, die empfohlene Dosierung und die vorgesehene Zieltierart für jedes Arzneimittel geprüft werden.
Nur wenn ein Tierarzneimittel für das Tier verträglich, für den Anwender (Tierarzt, Tierbesitzer) handhabbar und für die Umwelt und die Konsumenten von tierischen Lebensmitteln ungefährlich ist, kann es zugelassen werden.
Auch nach der Zulassung werden Tierarzneimittel weiter überprüft und bewertet. Mit einem Pharmakovigilanz-System, das das BVL überwacht und zur Risikobeurteilung auswertet, wird die Tiergesundheit, der Verbraucher- und Umweltschutz im Rahmen der Anwendung sichergestellt.
Gehen von einem zugelassenen Tierarzneimittel Risiken aus, die den Nutzen übersteigen, ergreift das BVL entsprechende Maßnahmen. Außerdem entscheidet das BVL über die Änderungen von bestehenden oder die Verlängerungen von befristeten Zulassungen.