FN bleibt bei nationalen Anti-Doping-Medikationsregeln

(18.09.2014) Bundestierärztekammer und der Bundesverband Praktizierender Tierärzte hatten zuvor vor Aufweichung der Anti-Doping und Medikamentenkontroll-Regeln im Pferdesport gewarnt

Die nationalen Listen der im Training und Wettkampf verbotenen Substanzen bleiben weiterhin gültig und werden nicht den internationalen Listen des Weltverbandes FEI angeglichen. Diese Entscheidung traf am 16. September der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) einstimmig.

Deutsche Reiterliche Vereinigung Der Weltverband FEI fordert seit 2012 von allen 132 Mitgliedsverbänden, die FEI-Verbotsliste (Equine Prohibited Substances List, EPSL) auch für den nationalen Turniersport zu übernehmen.

Bis auf Deutschland, Frankreich und USA sind bislang alle nationalen Föderationen dem Auftrag der FEI gefolgt. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung, konkret ihr Beirat Sport, beschloss im Dezember 2013 eine erneute Überprüfung ihrer aktuellen Verbotslisten, die in den Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln (ADMR) zusammengefasst sind.

Im Kern sollte überlegt werden, ob die Angleichung der Listen befürwortet werden kann. Sowohl die FN als auch die FEI differenzieren in ihren Listen zwischen Doping und verbotener Medikation, haben jedoch eine andere Systematik und enthalten zum Teil andere Substanzen und Nachweisgrenzen.

Die Mitglieds- und Anschlussverbände im Beirat Sport haben sich mit ihren Tierärzten und Fachgremien seit einem Dreivierteljahr beraten. FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau erläuterte: „In der heutigen Sitzung des Beirats Sports wurde die komplexe Thematik der Listenangleichung sehr gründlich erörtert.

Es zeigte sich, dass die tiermedizinischen, pharmakologischen und rechtlichen Aspekte weiterer Diskussion bedürfen. Deshalb wurde entschieden, die Anpassung der nationalen Medikationsregeln an die FEI-Liste vorerst nicht vorzunehmen.“

Der Beirat Sport beschloss, eine Arbeitsgruppe mit der weiteren Prüfung der Argumente für und gegen die Listenanpassung zu beauftragen.




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