Schlussfolgerungen der Ambrosiatagung 2013

(23.09.2013) Fachübergreifend diskutierten Biologen, Meteorologen, Ärzte, Naturschützer und Agrarwissenschaftler am Julius Kühn-Institut (JKI) in Berlin die hochallergene Beifußblättrige Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia).

Dabei stellten sie die aktuelle Verbreitung der Pflanze und neue Forschungsergebnisse aus Deutschland und Nachbarländern vor. Als Resümee formulierten die Tagungsteilnehmer den Forschungs- und Handlungsbedarf, um die Verbreitung der Ambrosia nachhaltig einzudämmen.

Die dreitägige Fachtagung zur Ambrosia im September 2013 fand im Rahmen des EU-Projektes HALT-AMBROSIA statt, dass das JKI koordiniert und in dem es als deutscher Forschungspartner beteiligt ist. Ebenfalls beteiligt war die interdisziplinäre Arbeitsgruppe Ambrosia des JKI.

Schlussfolgerungen der Experten der Ambrosiatagung 2013 des Julius Kühn-Instituts:

  1. Neue Forschungsergebnisse aus der Allergologie verbessern das Verständnis dieser Pflanze bzw. des Ambrosia-Beifuß Allergiekomplexes. Sie zeigen, dass Ambrosia wegen ihres hohen Allergengehalts eine erhebliche Gesundheitsgefahr darstellt. Daher gilt es zu verhindern, dass sich die Ambrosia in Deutschland weiter ausbreitet und etabliert.
  2. Andere Forschungen zeigen, dass sich die Ambrosia weiterhin mit Hilfe von menschengemachten Übertragungswegen in Deutschland massiv ausbreitet. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf bei der Entwicklung und vor allem bei der Durchführung von rasch, großflächig und nachhaltig wirksamen Maßnahmen.
  3. Ambrosia ist ein wichtiges, schwer zu bekämpfendes Ackerunkraut. Besonders wichtig und dringlich sind systematische Maßnahmen gegen die Verschleppung von Ambrosia mit Erdbewegungen, bei der Straßenunterhaltung und mit Landmaschinen.
  4. Die bisherigen lokal angewandten Maßnahmen erzielten messbare Erfolge. Das zeigt, dass erfolgreiches Handeln gegen die Ein- und Verschleppung sowie zur Bekämpfung möglich ist.
  5. Maßnahmen sind nur dauerhaft wirksam, wenn sie biotopübergreifend (Straßenränder, Äcker, Brachen, Baustellen und andere) und in den Verantwortungsbereichen der davon betroffenen Ministerien, Dienststellen und Behörden von Bund und Ländern konsequent angewandt werden.

Die Teilnehmer des interdisziplinären Treffens formulierten als Fazit:

Voraussetzung für die umfassende und dauerhafte Anwendung von Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Ambrosia ist eine Verordnung für eine Melde- und grundsätzliche Bekämpfungspflicht in allen Bundesländern.




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