Deutlich geringere Abgabemengen von Antibiotika in der Tiermedizin

(08.08.2022) Mengen für Fluorchinolone, Cephalosporine der 3. und 4. Generation, Makrolide und Polypeptidantibiotika auf niedrigstem Wert seit 2011

Die Menge der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika ist in Deutschland im Jahr 2021 merklich zurückgegangen.

Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt, wurden insgesamt 601 Tonnen Antibiotika an Tierärztinnen und Tierärzte abgegeben – 100 Tonnen weniger als im Vorjahr (minus 14,3 %).


Das ist die deutlichste erfasste Abnahme der Abgabemengen seit 2016. Im Vergleich zu 2011, dem ersten Jahr der Erfassung, bedeutet dies ein Rückgang der insgesamt abgegebenen Antibiotikamenge um 65 %.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 601 Tonnen (t) Antibiotika von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärztinnen und Tierärzte in Deutschland abgegeben. Die größten Anteile nehmen wie in den Vorjahren die Penicilline (235 t) und Tetrazykline (125 t) ein, gefolgt von Sulfonamiden (64 t), Polypeptidantibiotika (51 t) und Makroliden mit 46 t.

Für die Mengen abgegebener Cephalosporine der 3. und 4. Generation (1,2 t; -7,7 %), Fluorchinolone (5,6 t; -13 %), Polypeptidantibiotika (Colistin; 51 t; -15 %) und Makrolide (46 t; -24 %), welche von der WHO als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen (Highest Priority Critically Important Antimicrobials for Human Medicine) eingestuft werden, sind im Vergleich zum Vorjahr deutliche Rückgänge zu verzeichnen.

Cephalosporine der 3. und 4. Generation, Fluorchinolone und Colistin sind auch nach der Kategorisierung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA; AMEG-Kategorisierung) nur beschränkt in der Tiermedizin einzusetzen.

Alle erfassten Abgabemengen der genannten Wirkstoffklassen sind auf dem niedrigsten Wert seit 2011.

Die gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich einzelnen Tierarten nicht zuordnen, da die Mehrzahl der Tierarzneimittel, welche diese Wirkstoffe enthalten, für die Anwendung bei verschiedenen Tierarten zugelassen ist.

Das neue, seit Januar 2022 anzuwendende Tierarzneimittelrecht sieht jedoch vor, dass künftig auch die Anwendungen antimikrobieller Arzneimittel bei Tieren erfasst werden.

Gemäß Artikel 57 der EU-Tierarzneimittelverordnung (EU) 2019/6 müssen die Daten für die ersten Tierarten (Rind, Schwein, Huhn, Pute) ab 2023 erfasst werden, weitere Tierarten werden ab 2027 folgen.


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