ASP in Deutschland: Bayerische Tierärzteschaft unterstützt Minister Thorsten Glauber
(18.09.2020) Die Bayerische Landestierärztekammer und der Landesverband der praktizierenden Tierärzte in Bayern unterstützen den Appell von Staatsminister Thorsten Glauber, dass Landwirte am freiwilligen Verfahren zur Status-Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest teilnehmen sollen.
Die derzeit noch seuchenfreie Zeit in Bayern muss von Schweinehaltern genutzt werden, alle Maßnahmen zu ergreifen, dass ab dem Zeitpunkt einer amtlichen Feststellung des ASP-Seuchenfalls bei Wildschweinen die Voraussetzungen für Ausnahmemöglichkeiten zur Verbringung von Hausschweinen aus Restriktionszonen vorliegen.
Bei den dafür zweimal jährlich im Abstand von mindestens vier Monaten abzuleistenden Betriebsbesuchen durch die bestandsbetreuenden Hoftierärzte müssen klinische Untersuchungen, Fiebermessungen nach einem Stichprobenplan, die Kontrolle der Biosicherheit des Betriebes, sowie die Kontrolle der Aufzeichnungen zur Tiergesundheit durchgeführt werden.
Die Blutuntersuchungen auf das ASP-Virus beschränken sich bei diesem Verfahren auf die je Kalenderwoche ersten beiden verendeten Schweine, die älter als 60 Tage sind.
Nehmen Betriebe an dem freiwilligen Verfahren nicht teil, und es wird die ASP bei Wildschweinen nachgewiesen, müssen Schweinehalter, die sich in Restriktionszonen befinden und ihre Schweine verbringen wollen, mit erheblich mehr Kosten für die Blutuntersuchungen bei lebenden Schweinen rechnen.
Praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte unterstützen Schweinehalter bei der Analyse ihrer betrieblichen Situation und den Folgen bei der Verbringung der Schweine im Rahmen der Vermarktung.
Die Möglichkeit, sich für Vorbeugemaßnahmen zu entscheiden, dient nicht nur der Tiergesundheit und Wirtschaftlichkeit, sondern auch dem Tierschutz.